Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Fahrkostenbeihilfe: (www.tirol.gv.at) Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE möglich.Tiroler Arbeiterinnen und Arbeiter, die täglich oder wöchentlich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, erhalten - abhängig von der Kilometerdistanz - bis zu € 291 pro Jahr. Anträge sind an die Abteilung Arbeitnehmerförderung des Landes Tirol zwischen 1. Jänner und 30. April des Folgejahres einzureichen.

  • Bildungsgeld-UPDATE: (www.tirol.gv.at)  Anträge nur mehr ONLINE möglich. Gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind. Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose und Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen, selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente) können bis spätestens 2 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme das Ansuchen einbringen.

  • Ausbildungsbeihilfe: Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE möglich. Förderung für Aufwendungen für ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die durch die Absolvierung einer beruflichen Schulungsmaßnahme entstehen.
    Förderungen können beantragt werden
    a) Arbeitnehmer, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben.
    b) Arbeitnehmern, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr Arbeitsverhältnis zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
    c) WiedereinsteigerInnen und ErsteinsteigerInnen nach Familienphasen.Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes
    a) Bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer 30 % des Einkommensverlustes, maximal monatlich 300 €.
    b) Bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer 25 % des Einkommensverlustes, maximal monatlich 250 €.
    c) Im Falle von Wieder- und ErsteinsteigerInnen beträgt die Förderung 100 € im Monat.

  • Arbeitnehmerveranlagung: (www.help.gv.at) Informationen siehe Link.

  • Pendlerpauschale des Landes Tirol: (www.tirol.gv.at): Informationen siehe Link.

  • Wohnungsdarlehen der AK Tirol: (tirol.arbeiterkammer.at): Zinsenloserer Darlehen für Tiroler AK-Mitglieder, zur Schaffung von Wohnraum oder Badsanierung (Fertig-stellung eines Eigenheimes, Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, für Baukosten-zuschussbeiträge zur Finanzierung von des Bauvorhabens, Aus- und Zubauten, Badeinbau- bzw. Badsanierung, Erlag einer Kaution bei Mietwohnungen), abhängig vom Familieneinkommen. Höchstdarlehensbetrag € 3.060,-- (€ 1.530,-- für Badsanierung und Kaution). Monatlicher Rückzahlungsbetrag € 45,--. Anträge an die AK Tirol.

  • Unterstützungsfonds der Tiroler Gebietskrankenkasse: (www.tgkk.at): Bedürftigen Personen können in folgenden Fällen Unterstützung erhalten: Zahnersatz, Zahnbehandlung, Heil-mittel, Heilbehelfe, Krankentransportkosten, Zuschüsse zu Brillen, Hör-geräte, usw. Ansuchen das ganze Jahr über bei der Tiroler Gebietskrankenkasse möglich.

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