Beihilfen und Unterstützungen für Eltern

  • Wochengeld: (www.help.gv.at) finanzielle Stütze für werdende Mütter - Ersatz für das entfallende Einkommen - es wird 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, am Tag der Endbindung und acht Wochen nach der Endbindung gewährt - es wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.

  • Kinderbetreuungsgeld: (www.help.gv.at) verschiedene Bezugsvarianten zur Auswahl  - kann frühestens am Tag der Geburt beim Krankenversicherungsträger beantragt werden

  • Familienbeihilfe: (www.help.gv.at) kann bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes bezogen werden - kann jederzeit beantragt werden - ab 01. Mai 2015 Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

  • Mehrkindzuschlag: (www.help.gv.at) erhalten Eltern mit drei oder mehr Kindern - für jedes Kalenderjahr muss er gesondert geltend gemacht werden - wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt - Zuständige Stelle ist das Wohnsitzfinanzamt

  • Familienunterstützung in Notsituationen: (Formular) Landesförderung - einmalige Sonderzuwendung für Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und sozial schwache Familien, welche einer Ausnahmesituation gegenüberstehen (unvorhersehbar und unverschuldet entstanden)

  • Familienpass: (www.familienpass-tirol.at): Vergünstigung für Freizeitaktivitäten, Anlaufstelle ist das Amt der Tiroler Landesregierung

  • Kinderbetreuungsbeihilfe: Für Mütter/Väter mit Hauptwohnsitz in Tirol, die als Alleinerziehende ihr Kind außerhäuslich betreuen lassen müssen, um ihren Beruf nachgehen zu können und beim AMS keine Unterstützung mehr erhalten (vor der Antragstellung beim JUFF muss beim AMS um Unterstützung angesucht werden). Abhängig vom Einkommen.

  • Kinderbetreuungszuschuss: Für Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, -krippen, -gärten und Kinder- und Schülerhorte wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt. Der Antrag kann nur mehr online gestellt werden und ist hier möglich.
  • Tiroler Kindergeld Plus: Alle Eltern mit Hauptwohnistz in Tirol, deren Kinder zwischen dem 02.09.2016 und dem 01.09.2018 (2- und 3-jährige Kinder) geboren sind und im gemeinsamen Haushalt leben, können von Anfang Juli 2020 bis Ende Juni 2021 ein Ansuchen auf das Tiroler Kindergeld Plus stellen. Die einkommensabhängige Förderung pro Kind beträgt zwischen € 300,00 und € 500,00 und wird im Laufe des Kindergartenjahres ausbezahlt. Der Antrag kann nur mehr online gestellt werden.

  • Gratis- Hotline der Familien- und Senioreninfo des Landes Tirol. Dort werden kostenlos und kompetent alle Fragen rund ums Eltern-Sein beantwortet und die passenden Angebot, den Bedürfnisse entsprechend ausgewählt. Tel.: 0800 800 508

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