Beihilfen und Unterstützungen für SchülerInnen und StudentInnen

AK-Beihilfe für Schüler (Antrag) für Schüler ab der 9. Schulstufe (allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende mittlere und höhere Schule, polytechnische Schule oder Sonderschule) für Schüler ab der 10. Schulstufe, nur wenn kein Anspruch auf Schulbeihilfe des Bundes besteht (AHS, BMHS + für Berufstätige einschließlich der Sonderformen wie Werkmeisterschule oder Kolleg, Vollzeitausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin und zur Diplom-Sozialbetreuerin, Ausbildung „Pflegehilfe“, Grundausbildung oder verkürzte Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinder- und Jugendpflege und Psychatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Ausbildungen an Schulen des medizinisch-technischen Fachdienstes, FRIST: 31.03.20xx des laufenden Jahres

Besondere Schulbeihilfe: Beihilfe für berufstätige SchülerInnen, die kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z. B. Abendschule) stehen.

Daniel- und Maria Swarovski Stiftung: (Antrag) Begabte, charakterlich einwandfreie bedürftige Personen die eine Fachschule, Mittelschule, mittlere Lehranstalt und Hochschule besuchen, um damit deren Allgemeinbildung oder deren Fachausbildung zu fördern. Die Förderung kommt Personen zugute, welche österreichische Staatsbürger sind und welche selbst oder deren Eltern in Tirol ansässig sind. Außerdem in Tirol befindlichen Forschungsinstituten, insbesondere der Universität Innsbruck, Mittel zur Durchführung von Forschungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen und für die Publizierung solcher Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. ab 10. Schulstufe FRIST: 15.11.20xx

Dr. Joham – Jubiläumsstiftung der Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Bedürftige Schüler der 5. bis einschließlich 8. Schulstufe (Hautpschule, Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule), die in Tirol ansässig sind. Ansässig ist, der und dessen Familie den Mittelpunkt der Lebensbezeichnungen in Tirol hat.

Dr. Paul Schwarzkopf: Ausbildung und schulische Weiterbildung von minderbemittelten Jugendlichen werden unterstützt.

Fahrtkostenzuschuss des Landes Tirol: (www.tirol.gv.at) SchülerInnen der 5. bis einschließlich der 8. Schulstufe, SchülerInnen ab der 9. Schulstufe die eine höhere oder mittlere Schule besuchen, welche sich weder in Tirol noch in einem direkt angrenzenden Bundesland befinden. Voraussetzung ist die Vorlage des Schülerbeihilfenbescheides des Landesschulrates und der Nachweis des zuständigen Finanzamtes über eine ausbezahlte Schulfahrtbeihilfe. Darüber hinausgehende Kosten werden bis zur maximalen Förderhöhe von € 400,- ersetzt. Anträge müssen an das Amt der Tiroler Landesregierung, Landesgedächtnisstiftung gerichtet werden.

Julius-Raab-Stiftung: Der Stipendienfonds der Julius-Raab-Stiftung fördert StudentInnen von wirtschaftsorientierten Studienrichtungen an Universitäten oder Hochschulen sowie SchülerInnen von allgemein höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ab der 12. Schulstufe. Die Förderanträge können zwischen Juli und September beim Stipendienfonds der Julius-Raab-Stiftung eingereicht werden. FRIST: Ende September

Landesgedächtnisstiftung: (www.tirol.gv.at) SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe, die aus zwingendem Grund in einem Internat untergebracht sind, können um Stipendium des Landes ansuchen. Dasselbe gilt für SchülerInnen der 9. Schulstufe von allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden höheren oder mittleren Schulen. Ab der 10. Schulstufe bekommt man nur eine Unterstützung, wenn kein Anspruch auf Schülerbeihilfe des Bundes besteht. Kriterien: Soziales, Familieneinkommen, Anzahl der zu versorgenden Personen

Fahrtkostenzuschüsse gibt es für Internatschüler, die gemeinsam mit mindestens einem Elternteil ihren Lebensmittelpunkt in Tirol haben und deren Fahrtkosten nicht vom Bund ersetzt werden. FRIST: 15.11.20xx

Michael-Zoller-Stiftung: (www.noe.gv.at) Für bedürftige und begabte SchülerInnen und StudentInnen aus Tirol. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, ein günstiger Schulweg, ein monatliches Pro-Kopf-Einkommen in der Familei unter € 620,00 netto, die eigenen Einkünfte müssen jährlich unter € 7.300,00 liegen. FRIST: 01.09 – 30.04. des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. ab 10. Schulstufe.
Das Ansuchen kann nur mehr ONLINE gestellt werden.

Schulfahrtbeihilfe für Schüler: (www.help.gv.at) Anspruch haben Eltern deren Kind für die Fahrt vom Wohnort in die Schule und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen kann. Schüler muss Anspruch auf Familienbeihilfe haben und der kürzeste Weg in eine Richtung muss mindestens 2 Kilometer betragen. Die Beihilfe ist je nach Entfernung unterschiedlich hoch gestaffelt. Erforderliche Unterlagen: Formular, Schulbesuchsbestätigung (für Restkosten: formloser Antrag bei der zuständigen Landesregierung)

Tiroler Jugendstiftung: Förderung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulungen und Publikationen im Bereich Bildung, sowie Gewährung von Förderungen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen und Kursen

Heimfahrt- bzw. Schulfahrtbeihilfe: Heimfahrt am Wochenende bzw. kein öffentliches Verkehrsmittel zwischen Schule und Wohnung unentgeltlich benützbar, Einbringung beim Wohnsitzfinanzamt, Formular Beih85, ONLINE, FRIST: 30.06.20xx

Teilnahme an Schulveranstaltungen im Innland: z. B. Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Schulveranstaltungen muss mind. 3 Tage dauern. FRIST: 30.04.20xx des jeweiligen Schuljahres (zum Online-Formular)

Schul-Ticket für die Fahrt zur Schule € 19,60: Gültig für Fahrten vom Wohnort zur Schule und retour (mind. 4 Tage pro Woche) für SchülerInnen bis 24 Jahre, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für Bus, Bahn und Tram, nur an Schultagen gültig an denen Unterricht stattfindet (nicht am Wochenende und in den Ferien), nicht übertragbar, kann nachträglich zu einem SchulPlus-Ticket aufgewertet werden (die bezahlten € 19,60 werden angerechnet)

SchulPlus-Ticket für ganz Tirol € 96,00: Gültig für beliebig viele Fahrten in ganz Tirol inkl. Innsbruck (Kernzone) für alle SchülerInnen bis 24 Jahre, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für Bus, Bahn und Tram, 12 Monate gültig (01.09. – 31.08.), auch am Wochenende und in allen Ferien gültig, inklusiv Nightliner, nicht übertragbar

Schüler- und Lehrlingsheime unter dem Schutz des Heiligen Josef: Knaben, vornehmlich aus Tirol, die in Innsbruck eine höhere bildende Schule oder zur Erlernung eines Handwerkes eine Berufsschule besuchen

Schülerbeihilfe des Bundes: (Schul- und/oder Heimbeihilfe): für 9. Schulstufe NUR für Heimbeihilfe, ab 10. Schulstufe Schul und/oder Heimbeihilfe, Antrag liegt in der Schule auf, zuständiger Landesrat jenes Bundesland, wo Sitz der Schule ist FRIST: 31.12.20xx

Schulstarthilfe: Unterstützung von schulpflichtigen Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren. Der Zuschuss beträgt € 150,00 pro schulpflichtiges Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt. FRIST: 30.09.20xx
Es ist nur mehr eine Online-Antragstellung möglich (zum Online-Formular).

Studienbeihilfe des Bundes: Ordentliche Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Konservatorien. Studienberechtigungsprüfung, österreichischer Staatsbürger und gleichgestellte Ausländer, Studienerfolg, sozial Bedürftigkeit. Höchstalter 30 Jahre

Besondere Schulbeihilfe: (www.bmbf.gv.at) für Studierende während der sechs Monate vor abschließender Prüfung – Höhe der Besonderen Schulbeihilfe: monatlich € 715,-

Stipendienzuschuss (www.stipendium.at)

Familienbeihilfe für Studierende (www.help.gv.at)

Dr. Josef Rieger-Stiftung: (Antrag) Sie vergibt Stipendien (ca. € 300 – € 1.000) an sozial bedürftige und/oder begabte StudentInnen aus Tirol, insbesondere an solche, die bei anderen Stipendienstellen keine Berücksichtigung gefunden haben. Adresse: Dr. Josef Rieger-Stiftung,, Tiroler Studentenheim, Neuwaldeggerstr. 18, 1170 Wien

Landesgedächtnisstiftung für Studierende (anderes Formular wie Schüler) FRIST: 31.03 des jeweiligen Studienjahres

AK-Beihilfe für StudentInnen (Antrag)

Dr. Joham – Jubiläumsstiftung der Bank für Tirol und Vorarlberg AG: bedürftige Studierende (österr. Staatsbürger und in Tirol assässig), an Lehranstalten (österr. Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen, Handelsakademien, Bundesgewerbeschulen, Hochschulen)

Jubiläumsfonds der Universität Innsbruck zur Förderung der Forschung und Lehre: Studierende, die in Tirol wohnhaft sind

Eduard-Wallnöfer-Stiftung der Tiroler Industrie: Arbeiten und Studienprogramme, die einen besonderen Tirol-Bezug aufweisen und eine positive Signalwirkung auf die Tiroler Jugend ausüben werden gefördert. Voraussetzung: Geboren in Nord,- Ost- oder Südtirol und von der Stiftung noch keine Förderung erhalten.

Stipendien der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer: FRIST: Mai 20xx (Diplom, Master, Disseration, BHD-Arbeiter)

Stipendienzuschuss (www.stipendium.at)

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